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Kopftuch im Job darf verboten werden

Luxemburg. Das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz kann in bestimmten Fällen untersagt werden. In einem Entscheidungsvorschlag an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommt Generalanwältin Juliane Kokott zu dem Schluss, dass ein Kopftuchverbot gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitgeber sichtbare politische, philosophische oder religiöse Zeichen generell verbietet. In diesem Fall liege keine »unmittelbare Diskriminierung« wegen der Religion vor.

Der EuGH muss über den Fall einer Muslimin in Belgien entscheiden, der als Rezeptionistin gekündigt wurde, als sie darauf bestand, künftig mit einem Kopftuch zu arbeiten. In den meisten Fällen folgen die Richter der Empfehlung des Generalanwalts. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.06.2016, Seite 15, Feminismus

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