-
19.04.2016
- → Inland
Präsidenten-Beschimpfung bleibt strafbar
Berlin. Die öffentliche »Verunglimpfung« des Bundespräsidenten soll auch künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Montag in Berlin, eine Streichung des entsprechenden Paragraphen 90 des Strafgesetzbuches sei nicht geplant. Den Paragraphen 103 zur Beleidigung ausländischer Staatschefs will die Bundesregierung dagegen per Gesetz abschaffen – das allerdings soll erst 2018 in Kraft treten. Das hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Freitag angekündigt, nachdem sie die deutsche Justiz ermächtigt hatte, gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan zu ermitteln. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!