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Offenbar Haftstrafen für »Freier« geplant

Berlin. Sogenannte Freier von Zwangsprostituierten müssen einem Zeitungsbericht zufolge künftig mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Neuregelung der Straftatbestände beim Menschenhandel sehe in solchen Fällen Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor, berichteten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe am Sonnabend. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte das Strafmaß. Fraglich sei jedoch, ob Strafen in der Praxis durchzusetzen seien. Es sei schwierig nachzuweisen, dass ein Bordellkunde von der Zwangslage der Prostituierten wusste. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.03.2016, Seite 4, Inland

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