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Aus: Ausgabe vom 23.01.2016, Seite 5 / Inland

NRW: Lehrerbesoldung ist verfassungswidrig

Düsseldorf. Die unterschiedliche Besoldung in gleichwertigen Lehrämtern in Nordrhein-Westfalen ist einem Rechtsgutachten zufolge verfassungswidrig. Demnach lässt sich eine niedrigere Bezahlung der Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I im Vergleich zu Lehrern an Gymnasien, Berufskollegs und in der Sekundarstufe II nicht länger rechtfertigen. NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) sagte eine Prüfung zu.(dpa/jW)