Düsseldorf. Die unterschiedliche Besoldung in gleichwertigen Lehrämtern in Nordrhein-Westfalen ist einem Rechtsgutachten zufolge verfassungswidrig. Demnach lässt sich eine niedrigere Bezahlung der Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I im Vergleich zu Lehrern an Gymnasien, Berufskollegs und in der Sekundarstufe II nicht länger rechtfertigen. NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) sagte eine Prüfung zu.(dpa/jW)