Zum Inhalt der Seite

Gericht hebt Bewährung von Horst Mahler auf

Brandenburg an der Havel. Der ehemalige NPD-Anwalt Horst Mahler muss möglicherweise ins Gefängnis zurück. Die Aussetzung seiner Haftstrafe zur Bewährung wurde aufgehoben, außerdem gibt es eine neue Anklage wegen Volksverhetzung gegen ihn. Das sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG) am Freitag. Mahler hat seit 2009 in Brandenburg an der Havel eine zehnjährige Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust zu verbüßen. Allerdings ist der Vollzug bereits im vergangenen Juli wegen einer schweren Erkrankung Mahlers unterbrochen worden. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 23.01.2016, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!