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Teilniederlage im Fall Tengelmann

Düsseldorf. Die einstweilige Anordnung, mit der das Bundeskartellamt den vorzeitigen Vollzug der Fusion zwischen den Supermarktketten Kaiser's Tengelmann und Edeka untersagt hatte (jW berichtete), ist in wichtigen Teilen rechtswidrig. Den Beschluss hierzu hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch verkündet. Die beiden Unternehmen hatten Beschwerde eingelegt. Das OLG führte als Grund für seine Entscheidung die nicht ausreichende Begründung der Wettbewerbshüter an, die besagte, dass durch die Fusion ein Nachteil oder schwere Schäden für das Gemeinwohl drohen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.12.2015, Seite 5, Inland

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