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Kartellamt straft Matratzenhersteller

Bonn. Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 15,5 Millionen Euro gegen den Matratzenhersteller Tempur verhängt, weil dieser bei Händlern seine Preise durchsetzen wollte. Von August 2005 bis Juli 2011 habe das Unternehmen mit seinen Händlern vereinbart, dass verschiedene Matratzen im Laden und im Internet »grundsätzlich nur zu den von Tempur vorgegebenen Preisempfehlungen angeboten werden«, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Hersteller dürften Händlern zwar Preisempfehlungen geben, allerdings nur unverbindlich. Unterschritten Händler mehrfach die Mindestpreise, seien sie von Tempur verzögert oder in einigen Fällen auch gar nicht mehr beliefert worden. Auch gegen andere Hersteller wurden wegen einer ähnlichen Preisbindung bereits Geldbußen verhängt. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.10.2015, Seite 5, Inland

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