Post verlangte zu hohes Porto
Leipzig. Das Briefporto war in den Jahren von 2003 bis 2005 zu hoch. Anspruch auf Rückzahlung der überhöhten Porti hat aber nur der Kläger, ein eingetragener Postdienstleistungsverein, wie das Bundesverwaltungsgericht in drei am Donnerstag in Leipzig veröffentlichten Urteilen entschied. Auf andere Kunden wirken sich die Urteile demnach nicht aus. Dem Gericht zufolge hatte die Bundesnetzagentur der Post zu hohe Porti für Briefe und Postkarten genehmigt, um damit die Position finanzschwächerer Konkurrenten der Post zu stärken. (AFP/jW)
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