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Höhere Hürden für Hausdurchsuchungen

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Verdächtigen gestärkt, deren Wohnungen durchsucht werden sollen. Die Staatsanwaltschaft darf dies nicht mehr selbst anordnen, wenn bereits ein Ermittlungsrichter mit der Sache befasst ist. Das gelte selbst dann, wenn die Durchsuchung wegen »Gefahr im Verzug« eilbedürftig sei, der Richter aber noch Zeit brauche, hieß es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Die Verfassungsrichter gaben drei Beschwerdeführern recht, deren Wohnungen durchsucht worden waren. In allen Fällen sollten eigentlich Ermittlungsrichter entscheiden, ihnen fehlten aber noch Akten. Daraufhin ordneten die Staatsanwälte die Maßnahmen wegen »Gefahr im Verzug« selbst an. So gehe das nicht, rügte das Verfassungsgericht. Eine Durchsuchung sei eine erheblicher Grundrechtseingriff. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.07.2015, Seite 1, Inland

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