Zum Inhalt der Seite

Razzia bei Islamischem Zentrum war rechtswidrig

Bremen. Eine Durchsuchung des Islamischen Kulturzentrums (IKZ) in Bremen Ende Februar war rechtswidrig, entschied am Freitag das Landgericht des Stadtstaats. Das Urteil sei eine »schallende Ohrfeige« für die Amtsrichterin, die damals die Maßnahme angeordnet hatte, erklärte der Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz. Ein Spezialeinsatzkommando hatte am 28. Februar das IKZ durchforstet. Begründet wurde das mit dem Verdacht, das Zentrum lagere automatische Waffen. Gefunden wurde jedoch nichts. (jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 11.07.2015, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!