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11.07.2015
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Razzia bei Islamischem Zentrum war rechtswidrig
Bremen. Eine Durchsuchung des Islamischen Kulturzentrums (IKZ) in Bremen Ende Februar war rechtswidrig, entschied am Freitag das Landgericht des Stadtstaats. Das Urteil sei eine »schallende Ohrfeige« für die Amtsrichterin, die damals die Maßnahme angeordnet hatte, erklärte der Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz. Ein Spezialeinsatzkommando hatte am 28. Februar das IKZ durchforstet. Begründet wurde das mit dem Verdacht, das Zentrum lagere automatische Waffen. Gefunden wurde jedoch nichts. (jW)
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