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BDA: Rechtssicherheit für geflüchtete Azubis

Berlin. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordert mehr Rechtssicherheit für junge Flüchtlinge, die in Deutschland eine Ausbildung absolvieren. Die dazu von der Koalition vergangene Woche beschlossene Reform des Bleiberechts sei unzureichend, sagte BDA-Präsident Ingo Kramer der Zeitung Die Welt (Montagausgabe). »Es ist weiterhin nicht gewährleistet, dass junge Flüchtlinge während der Ausbildung nicht abgeschoben werden können.« Kramer rief die Bundesregierung auf, das neue Gesetz zu ergänzen, »damit mehr junge Flüchtlinge den Sprung in die Ausbildung schaffen«. Geduldete müssten bundesweit einheitlich einen gesicherten Aufenthaltsstatus während der Berufsausbildung erhalten und diese auch beenden können, wenn das Abschiebehindernis zwischenzeitlich entfallen sollte. Im Anschluss solle ihr Aufenthalt für zwei Jahre Berufspraxis gesichert werden. (AFP/jW)

 

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.07.2015, Seite 5, Inland

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