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06.05.2015
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Altkanzler Kohl gewinnt vor Gericht
Köln. Das Oberlandesgericht Köln hat das Verbot eines Bestsellers mit nicht freigegebenen Zitaten des Altkanzlers Helmut Kohl bekräftigt. Die Veröffentlichung der Zitate stellt nach Auffassung des Gerichts einen unrechtmäßigen Vertrauensbruch dar. Das Buch »Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle« des Journalisten Heribert Schwan war im vergangenen Jahr ein Bestseller. Es enthält Äußerungen Kohls über andere Politiker. Diese Zitate hatte der heute 85jährige Altkanzler nach eigenen Angaben aber nicht zur Veröffentlichung freigegeben. (dpa/jW)
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