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Aus: Ausgabe vom 17.04.2015, Seite 5 / Inland

Alleinerziehende werden entlastet

Göttingen. Union und SPD haben sich auf eine stärkere steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden verständigt. Der Steuerfreibetrag solle nun um 600 auf 1.908 Euro monatlich erhöht werden. Darauf einigten sich die Fraktionsspitzen von CDU, CSU und SPD auf ihrer Klausurtagung am Donnerstag in Göttingen. »Die Umsetzung wird im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags mit Wirkung zum 1. Januar 2015 erfolgen«, heißt es dem in Göttingen beschlossenen Papier.

Eine stärkere steuerliche Entlastung auch von Alleinerziehenden hatte die SPD gefordert. Diese war aber zunächst von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) abgelehnt worden. Der steuerliche Entlastungsbetrag beträgt seit 2004 unverändert 1.308 Euro im Jahr. (dpa/jW)