Zum Inhalt der Seite

Mindestlohn betrifft vor allem den Osten

Nürnberg. Vom Mindestlohn sind zwölf Prozent aller Betriebe in Deutschland betroffen: Sie beschäftigten vor dessen Einführung zum Jahresanfang mindestens einen Mitarbeiter, der weniger als 8,50 Euro die Stunde verdiente. Dabei gibt es klare Unterschiede nach Regionen und Branchen, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Donnerstag in Nürnberg mitteilte. So waren in Ostdeutschland 24 Prozent der Betriebe betroffen, in Westdeutschland nur neun Prozent. Auch im Gastgewerbe, im Einzelhandel und den Bereichen Nahrungs- und Genussmittel sowie Verkehr und Lager beschäftigten überproportional viele Firmen Mitarbeiter zu geringen Löhnen. Regionales Schlusslicht war Sachsen, wo rund ein Drittel der Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mindestens einem Mitarbeiter weniger als 8,50 Euro pro Stunde zahlte. (dpa/jW)

 

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 20.03.2015, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!