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Extremismusklausel in Sachsen abgeschafft

Dresden. Vereine und Initiativen in Sachsen müssen künftig nicht mehr ihre Treue zum Grundgesetz erklären, um staatliche Fördermittel zu erhalten. Die »Demokratieerklärung« entfalle ab sofort, teilte die Staatsregierung am Dienstag mit. Vor allem Initiativen gegen rechts hatten sich unter Generalverdacht gestellt gesehen. Künftig werde in den Zuwendungsbescheiden verbindlich geregelt, dass keine Förderung an extremistische Organisationen oder Personen gehen darf, heißt es. Damit folge man der Praxis auf Bundesebene. (dpa/jW)

 

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.03.2015, Seite 5, Inland

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