-
18.03.2015
- → Inland
Extremismusklausel in Sachsen abgeschafft
Dresden. Vereine und Initiativen in Sachsen müssen künftig nicht mehr ihre Treue zum Grundgesetz erklären, um staatliche Fördermittel zu erhalten. Die »Demokratieerklärung« entfalle ab sofort, teilte die Staatsregierung am Dienstag mit. Vor allem Initiativen gegen rechts hatten sich unter Generalverdacht gestellt gesehen. Künftig werde in den Zuwendungsbescheiden verbindlich geregelt, dass keine Förderung an extremistische Organisationen oder Personen gehen darf, heißt es. Damit folge man der Praxis auf Bundesebene. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!