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NPD-Klage gegen Schwesig gescheitert

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der NPD gegen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) zurückgewiesen. Schwesigs Äußerungen im Thüringer Wahlkampf verletzen demnach nicht die Neutralität des Staates. Gegenüber der Thüringischen Landeszeitung hatte sie erklärt, »Ziel Nummer eins« des Wahlkampfes müsse es sein, »dass die NPD nicht in den Landtag kommt«. »Der Antrag ist unbegründet«, erklärte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag den Karlsruher Entscheid. Die Äußerungen der SPD-Vizevorsitzenden seien dem politischen Meinungskampf zuzuordnen; die Ministerin habe jedoch nicht die »Autorität ihres Amts« bemüht. (dpa/jW)

 

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.12.2014, Seite 4, Inland

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