Zum Inhalt der Seite

Verfahren gegen Mappus eingestellt

Stuttgart. Das Aktiengeschäft um den Energieversorger EnBW wird für den ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) keine strafrechtlichen Folgen haben. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft stellte ihr Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue gegen Mappus und weitere Beschuldigte ein, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Ihnen habe, laut der Behörde, »kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden« können.

Seit Juli 2012 hatten die Ermittler das Geschäft unter die Lupe genommen, im Rahmen dessen das Land Baden-Württemberg im Dezember 2010 dem französischen Energiekonzern EdF 45 Prozent der EnBW-Anteile abgekauft hatte. Das Land zahlte für die Anteile 4,7 Milliarden Euro. Den Landtag und große Teile seines Kabinetts hatte Mappus im Vorfeld nicht informiert. Die Ermittler hätten den Beschuldigten jedoch nicht nachweisen können, dass sie dem Land vorsätzlich Schaden zufügten. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 30.10.2014, Seite 9, Kapital & Arbeit

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!