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Branchenmindestlohn in Land- und Forstwirtschaft

Frankfurt am Main. Die 75000 Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau erhalten ab 2015 einen tariflichen Mindestlohn. Ab dem Jahreswechsel sollen Saisonarbeiter in der untersten Lohngruppe in Westdeutschland 7,40 Euro pro Stunde bekommen, in Ostdeutschland 7,20 Euro, wie die Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU) am Donnerstag mitteilte. Die Löhne sollen demnach bis Ende 2017 in vier Schritten auf bundeseinheitlich 9,10 Euro pro Stunde steigen. In Deutschland gilt ab 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Für Branchen mit laufenden Mindestlohnverträgen gilt aber eine Übergangsregelung bis Ende 2016.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.07.2014, Seite 2, Inland

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