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Juristen: NSA-Spionage ist grundrechtswidrig

Berlin. Am Donnerstag hat der Untersuchungsausschuß des Bundestages zur massenhaften Überwachung durch den US-Geheimdienst NSA in Deutschland erstmals öffentlich getagt. Als juristische Sachverständige wurden der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, der Exverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem und der Mannheimer Rechtsprofessor Matthias Bäcker gehört. Einhellig vertraten sie die Auffassung, daß die Spionage ausländischer Dienste in der BRD sowie der Austausch von illegal gesammelten Daten mit deutschen Behörden grundrechtswidrig sei. Die Schutzpflicht der Bundesrepublik gegenüber ihren Bürgern würde laut Papier auch dann verletzt, wenn deutsche Behörden über ausländische Abhörmaßnahmen Kenntnis haben, diese aber nicht unterbinden würden. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 23.05.2014, Seite 1, Inland

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