Zum Inhalt der Seite

Verstoß gegen EU-Recht?

Luxemburg. Angehörige von Ausländern müssen sich nach Ansicht eines wichtigen Gutachters beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch ohne Kenntnisse der Landessprache in einem EU-Land niederlassen können. Paolo Mengozzi, Generalanwalt des höchsten EU-Gerichts, vertrat in einem am Mittwoch in Luxemburg vorgelegten Antrag die Auffassung, Deutschland verstoße mit der Forderung nach Grundkenntnissen der deutschen Sprache gegen EU-Recht. Seit 2007 müssen Ehegatten von in Deutschland arbeitenden Ausländern sich in deutscher Sprache verständigen können, um nach Deutschland ziehen zu dürfen. (dpa/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 02.05.2014, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!