Zum Inhalt der Seite

Verstoß gegen EU-Recht?

Luxemburg. Angehörige von Ausländern müssen sich nach Ansicht eines wichtigen Gutachters beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch ohne Kenntnisse der Landessprache in einem EU-Land niederlassen können. Paolo Mengozzi, Generalanwalt des höchsten EU-Gerichts, vertrat in einem am Mittwoch in Luxemburg vorgelegten Antrag die Auffassung, Deutschland verstoße mit der Forderung nach Grundkenntnissen der deutschen Sprache gegen EU-Recht. Seit 2007 müssen Ehegatten von in Deutschland arbeitenden Ausländern sich in deutscher Sprache verständigen können, um nach Deutschland ziehen zu dürfen. (dpa/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 02.05.2014, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen