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Erste Netzkampagne der jungen Welt
Einen ersten Versuch haben wir am vergangenen Wochenende gestartet: Unsere Leserinnen und Leser im Netz sollten einen konkreten Artikel weiterempfehlen. Unter jedem jW-Artikel im Netz wird diese Möglichkeit angeboten. Auch das hilft, die junge Welt bekannter zu machen. Über 500 Personen haben ihre Zusage auf einer dazu eingerichteten Seite angekündigt. Richtig meßbar sind die Ergebnisse allerdings nicht. Immerhin haben wir – im Gegensatz zu den angepeilten 10000 Probeabos – unser Ziel, 10000 Freunde für unsere Facebookseite zu finden, mit der Aktion bereits geschafft.
Da aber auch die Printausgabe einige Vorteile im Vergleich zur Netzausgabe hat, hoffen wir, daß auch viele der Follower, Freunde und andere Netzleser das Probeabo nutzen und weiterempfehlen. Wir beschäftigen uns in den nächsten Wochen verstärkt damit, wie sich beide Medien auch in Zukunft noch besser ergänzen – journalistisch und im Rahmen von Kampagnen.
Onlineredaktion
www.facebook.com/junge.welt
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
