Aus: Ausgabe vom 18.02.2014, Seite 2	/ Inland
Urteil: Deutsches Recht gilt auch für Facebook
										Berlin. Die Internetplattform Facebook muß sich an deutsches Datenschutzrecht halten. Wie der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) am Montag mitteilte, wies das Kammergericht Berlin eine Berufung von Facebook zurück und bestätigte die bisherige Rechtssprechung.
In seiner Urteilsbegründung hat das Gericht festgehalten, daß das Bundesdatenschutzgesetz und die EU-Datenschutzrichtlinie nicht nur dem Schutz der Persönlichkeitsrechte diene, sondern auch die Datenverarbeitung durch Unternehmen abdecke. (jW)
			In seiner Urteilsbegründung hat das Gericht festgehalten, daß das Bundesdatenschutzgesetz und die EU-Datenschutzrichtlinie nicht nur dem Schutz der Persönlichkeitsrechte diene, sondern auch die Datenverarbeitung durch Unternehmen abdecke. (jW)
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