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Aus: Ausgabe vom 22.01.2014, Seite 5 / Inland

Widerspruch der NPD abgelehnt

Berlin. Das Landgericht Berlin hat am Dienstag den Widerspruch des selbsternannten »Heimführungsbeauftragten« der neofaschistischen NPD, Jan Sturm, gegen eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Dies teilte der Anwalt der Antragstellerin Azize Tank (Die Linke), Hans-Eberhard Schultz, am Dienstag mit. Die einstweilige Verfügung war im Oktober vergangenen Jahres erteilt worden und untersagt Sturm, die damalige Kandidatin und jetzige Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, Azize Tank, als »Migrantin« zur »Ausreise« oder zum »Heimflug« aufzufordern (jW berichtete). (jW)

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