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18.12.2013
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Gebührenbescheide unrechtmäßig
Schleswig. Demonstranten, die sich aus Protest gegen einen Castortransport mit Atommüll im Dezember 2010 in Mecklenburg-Vorpommern an die Gleise gekettet haben, müssen nicht die Kosten für ihre »Befreiung« tragen. In zwei am Dienstag veröffentlichten Urteilen entschied das Verwaltungsgericht Schleswig, entsprechende Gebührenbescheide aufzuheben. Es fehle an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage im Bundespolizeigesetz, befand das Gericht. Dort sei nicht genau geregelt, welche Kosten die Verantwortlichen zu übernehmen hätten. Die Bundespolizei kann nun innerhalb eines Monats einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Die Kläger hatten gegen einen Castortransport von Frankreich nach Lubmin protestiert und sich in der Nähe von Greifswald an die Gleise gekettet. Die entstandenen Kosten von mehr als 8000 Euro sollten die Kläger tragen.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
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