Aus: Ausgabe vom 12.12.2013, Seite 1	/ Inland
BGH: Energiekonzern darf Strom abdrehen
										Karlsruhe. Von den ständig steigenden Strompreisen hatte ein Berliner Kunde des Energiekonzerns RWE die Nase voll. Aus Protest bezahlte er die Rechnungen nicht mehr. Der Schreibwarenhändler stellte seine Zahlungen im November 2008 ein und war schließlich mit 1300 Euro in den Rückstand geraten. Die Reaktion des Konzerns: Er stellte im April 2009 den Strom ab. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch zugunsten von RWE. Der Strom dürfe insbesondere dann abgedreht werden, wenn der Kunde im Streit über Preiserhöhungen die Zahlung des vertraglich vereinbarten Anfangspreises verweigert, so die Richter. Günter Hörmann von der Verbraucherzentrale Hamburg bemängelte im Zuge des Urteils die Transparenz der Energieversorger: »Eine Preiserhöhung muß nachvollziehbar sein.« (dpa/AFP/jW)				
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