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Polizisten dürfen mit Waffen handeln

Göttingen. Polizisten dürfen nebenberuflich mit Waffen handeln, wenn sie als Händler behördlich zugelassen sind. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. In dem am Montag veröffentlichten Urteil gaben die Richter der Klage eines Polizeianwärters statt, der im Internet mit Waffen, Zubehör und Munition handeln will. Obwohl er eine entsprechende Erlaubnis und eine Waffenhandelslizenz besitzt, hatte die Polizeiakademie Niedersachsen ihm die Nebentätigkeit verboten. Dem widersprach das Verwaltungsgericht unter Berufung auf das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.09.2013, Seite 5, Inland

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