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In die Obdachlosigkeit gezwungen

Berlin. Der Berliner Flüchtlingsrat wirft dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) vor, Flüchtlinge, die einen Asylfolgeantrag stellen wollen, seit Freitag vergangener Woche zumindest vorübergehend in die Obdachlosigkeit zu schicken. Das Vorgehen stelle ein »temporäres Außerkraftsetzen von Grund- und Menschenrechten« dar, kritisierte der Flüchtlingsrat am Freitag. Sachbearbeiter der zum LaGeSo gehörenden Zentralen Asylaufnahmestelle (ZAA) verwiesen demnach die Betroffenen einfach an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Übernachtungsmöglichkeiten oder Grundleistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sie dort nicht.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 31.08.2013, Seite 2, Inland

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