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Aus: Ausgabe vom 30.08.2013, Seite 15 / Feminismus

Gericht rügt Lohnungleichheit

Von Thomas Berger
Wellington. Ein neuseeländisches Gericht hat die branchenspezifische Lohndiskriminierung in sogenannten Frauenberufen gerügt. Konkret hatte die Kammer auf die Klage einer Altenpflegerin hin die Löhne in diesem Bereich, in dem überwiegend Frauen arbeiten, als strukturell zu niedrig eingestuft. Dies berichtete vergangenes Wochenende die Dominian Post online.

Die Klägerin Kristine Bartlett ist in einem Seniorenpflegeheim mit 106 Mitarbeiterinnen und vier männlichen Kollegen beschäftigt. Trotz 20jähriger Berufserfahrung muß sie mit einem Stundenlohn von 14,44 Dollar auskommen. Der gesetzliche Mindestlohn Neuseelands liegt bei 13,75 Dollar. In der mit Rückendeckung der zuständigen Gewerkschaft eingereichten Klage wurde moniert, daß Bartletts Lohneinstufung mehr mit ihrem Geschlecht als mit Können, konkreter Verantwortung und Berufserfahrung zu tun habe. Das sei ein Verstoß gegen das seit 1972 bestehende Entgeltgleichheitsgesetz. Dieser Ansicht ist das Gericht weitgehend gefolgt. In einem zweiten Schritt wollen die Richter nun untersuchen lassen, welches Gehaltsniveau es im direkten Vergleich gäbe, sollten die Beschäftigten mehrheitlich männlich sein.


Brenda Pilott, Nationalsekretärin der Public Service Association (PSA), erhofft sich nach dem Richterspruch für Tausende Neuseeländerinnen mit Niedriglöhnen deutliche Verbesserungen. Allein im Altenpflegesektor des Inselstaates arbeiten 33000 Menschen, 92 Prozent sind Frauen

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