Aus: Ausgabe vom 03.08.2013, Seite 5	/ Inland
Strafbefehl wegen Antineonaziprotest
										Dresden. Das Amtsgericht Dresden hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen den sächsischen Landtagsabgeordneten der Partei Die Linke, Falk Neubert, Strafbefehl erlassen. Das teilte die Fraktion am Freitag mit. Neubert hatte am 19. Februar 2011 gegen den Neonaziaufmarsch in Dresden demonstriert.
Neubert erklärte, den Strafbefehl nicht anzunehmen. »Würde ich dies tun, wäre ich verurteilt und zum Straftäter gestempelt. Mir geht es nicht darum, die Geldstrafe zu vermeiden, sondern ich bin überzeugt, daß mein Handeln am 19. Februar 2011 vom Grundgesetz gedeckt und nicht strafbar war. Ich bin entschlossen, vor Gericht gegen die Kriminalisierung friedlicher Antineonaziproteste zu kämpfen«. Neuberts Rechtsanwalt André Schollbach kündigte an, Einspruch gegen den Befehl einzulegen und notfalls »durch alle Instanzen« zu gehen.
(jW)
			Neubert erklärte, den Strafbefehl nicht anzunehmen. »Würde ich dies tun, wäre ich verurteilt und zum Straftäter gestempelt. Mir geht es nicht darum, die Geldstrafe zu vermeiden, sondern ich bin überzeugt, daß mein Handeln am 19. Februar 2011 vom Grundgesetz gedeckt und nicht strafbar war. Ich bin entschlossen, vor Gericht gegen die Kriminalisierung friedlicher Antineonaziproteste zu kämpfen«. Neuberts Rechtsanwalt André Schollbach kündigte an, Einspruch gegen den Befehl einzulegen und notfalls »durch alle Instanzen« zu gehen.
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