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Aus: Ausgabe vom 13.07.2013, Seite 2 / Inland

Mieter müssen nicht renovieren

Berlin. Hunderttausende Mieter müssen beim Auszug ihre Wohnung nicht renovieren oder anteilige Kosten dafür übernehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine weitere Vertragsklausel zu Schönheitsreparaturen gekippt. Der Deutsche Mieterbund (DMB) teilte am Freitag in Berlin in Reaktion auf das Urteil mit, daß sogenannte Quotenklauseln ungültig seien, die den »Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts« zur Berechnungsgrundlage von Renovierungsarbeiten machen. Dies gilt, wenn die im Mietvertrag genannten Renovierungsfristen beim Auszug noch nicht abgelaufen sind.

(AFP/jW)

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