Aus: Ausgabe vom 13.07.2013, Seite 2	/ Inland
Mieter müssen nicht renovieren
										Berlin. Hunderttausende Mieter müssen beim Auszug ihre Wohnung nicht renovieren oder anteilige Kosten dafür übernehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine weitere Vertragsklausel zu Schönheitsreparaturen gekippt. Der Deutsche Mieterbund (DMB) teilte am Freitag in Berlin in Reaktion auf das Urteil mit, daß sogenannte Quotenklauseln ungültig seien, die den »Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts« zur Berechnungsgrundlage von Renovierungsarbeiten machen. Dies gilt, wenn die im Mietvertrag genannten Renovierungsfristen beim Auszug noch nicht abgelaufen sind.
(AFP/jW)
			(AFP/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
- 
			Streiktagvom 13.07.2013
- 
			Betriebsrat bekommt Einfluß auf Leiharbeitvom 13.07.2013
- 
			»Führungskultur, die ich ›Open Leadership‹ nenne«vom 13.07.2013
- 
			»Kriminell ist Vorgehen der Polizei«vom 13.07.2013
- 
			Einigung unwahrscheinlichvom 13.07.2013
- 
			Miese Renten für Migrantenvom 13.07.2013
- 
			Keine Streikpausevom 13.07.2013
- 
			»Mit Luxuswohnungen ist hier keinem geholfen«vom 13.07.2013