-
02.07.2013
- → Inland
US-Drohnenmord bleibt folgenlos
Karlsruhe. Die Generalbundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen eines US-Drohnenangriffs auf einen deutschen Staatsbürger in Pakistan eingestellt. Der bei dem Angriff getötete Bünyamin E. sei kein Zivilist, sondern ein Dschihadist gewesen, hieß es in der am Montag bekanntgegebenen Begründung. Daher sei er nicht vom Völkerrecht geschützt: »Gezielte Angriffe gegen solche Personen in einem bewaffneten Konflikt sind kein Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch.« Die Bundesanwaltschaft hat nach eigenen Angaben festgestellt, daß Bünyamin E. sich in Pakistan aufständischen Gruppierungen angeschlossen und vorgehabt habe, sich am »Heiligen Krieg« zu beteiligen.
(Reuters/jW)
(Reuters/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland