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US-Drohnenmord bleibt folgenlos

Karlsruhe. Die Generalbundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen eines US-Drohnenangriffs auf einen deutschen Staatsbürger in Pakistan eingestellt. Der bei dem Angriff getötete Bünyamin E. sei kein Zivilist, sondern ein Dschihadist gewesen, hieß es in der am Montag bekanntgegebenen Begründung. Daher sei er nicht vom Völkerrecht geschützt: »Gezielte Angriffe gegen solche Personen in einem bewaffneten Konflikt sind kein Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch.« Die Bundesanwaltschaft hat nach eigenen Angaben festgestellt, daß Bünyamin E. sich in Pakistan aufständischen Gruppierungen angeschlossen und vorgehabt habe, sich am »Heiligen Krieg« zu beteiligen.

(Reuters/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.07.2013, Seite 4, Inland

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