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Klage gegen ­Stromabgabe ruht

Dresden/Chemnitz. Der Textilhersteller Vowalon aus Treuen im Vogtland läßt seine Musterklage gegen die Ökostrom-Abgabe vor dem Oberlandesgericht in Dresden ruhen. Das sei von dem Unternehmen und dem verklagten Energieversorger enviaM aus Chemnitz so beantragt worden, bestätigte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Das OLG im nordrhein-westfälischen Hamm habe bei einer anderen Musterklage die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, begründete der Verband das Vorgehen. Auch mit der Entscheidung eines weiteren Oberlandesgerichtes sei keine beschleunigte Grundsatzentscheidung zu erwarten. Vowalon hält die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für verfassungswidrig. Die EEG-Umlage von 5,3 Cent pro Kilowattstunde wird auf den Strompreis aufgeschlagen.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 25.05.2013, Seite 5, Inland

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