21.05.2013
Wechselnde Fronten
Im NSU-Prozeß können sich Nebenklage und Verteidigung nicht immer widersprechen, wenn es um das Verhältnis staatlicher Akteure zum Neonaziterror geht
Von Claudia Wangerin, München
Es geht hier um eine rassistische Mordserie, zwei Sprengstoffanschläge mit über 20 Verletzten und mehrere Mordversuche. Das läßt die Atmosphäre im Saal A 101 des Oberlandesgerichts München nicht immer erahnen. »Kindergarten«, wurde in der zweiten Verhandlungswoche im Prozeß gegen eine mutmaßliche Mitbegründerin des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) und vier mutmaßliche Terrorhelfer auf der Pressetribüne geraunt. »Ungehörig« fand Bundesanwalt Herbert Diemer...
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