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EU-Gericht zum Kündigungsschutz

Luxemburg. Wer oft wegen Krankheit nicht arbeiten kann, ist möglicherweise als Behinderter vor einer raschen Kündigung geschützt. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden. Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die physische, geistige oder psychische Einschränkungen mit sich bringe, könne einer Behinderung gleichzustellen sein. Kein Beschäftigter darf nach EU-Recht wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Die höchsten EU-Richter waren von einem dänischen Gericht angerufen worden. Diese sollten darüber entscheiden, ob die in Dänemark auf einen Monat »verkürzte Kündigungsfrist« legal sei. Wer dort innerhalb von zwölf Monaten mehr als 120 Arbeitstage gefehlt hat, kann innerhalb eines Monats gekündigt werden. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.04.2013, Seite 1, Ausland

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