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Aus: Ausgabe vom 11.04.2013, Seite 4 / Inland

BGH: Mietbürgschaft unbegrenzt

Karlsruhe. Wer für die Mietschulden eines anderen eine Bürgschaft übernimmt, geht unter Umständen ein großes Risiko ein. Eine derartige Bürgschaft sei nicht automatisch auf drei Monatsmieten begrenzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Der Bürge muß dann für alle Mietschulden aufkommen. Die Richter gaben damit einem Vermieter aus Mannheim recht, der von der Schwester seines Mieters rückständige Miete in Höhe von knapp 6500 Euro haben wollte. Die Schwester hatte eine Bürgschaft für die Miete ihres Bruders übernommen. Diese Bürgschaft sei automatisch auf drei Monatsmieten begrenzt, argumentierte die Bürgin. Das sah der BGH anders. Es sei nicht verboten, bei Mieten eine unbegrenzte Bürgschaft zu vereinbaren. (dpa/jW)