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jW-Kioskaktion startet in Leipzig
Gutschein auf Titelseite am nächsten Samstag
Wellen geschlagen hat unsere Aktion auch bereits in diversen Fachmedien. Dort wird unsere Aktion fast schon euphorisch begleitet – weil es im Einzelhandel nicht mehr üblich ist, daß es Zuwächse gibt. Aber auch nicht mehr, daß für einen Zuwachs gekämpft wird. Selbst große Verlage resignieren eher und legen sich nicht so ins Zeug wie junge Welt und ihre Unterstützer. Mittleweile melden sich auch Kioskbetreiber und Einzelhändler direkt bei uns. Darüber freuen wir uns, die Belieferung mit Aktionsmaterial wird aber weitgehend über die Grossisten erfolgen. Wer allerdings mehr für die jW tun will, kann sich gerne an uns wenden. Für den Einzelhandel ist unsere Vertriebsabteilung zuständig (jp@jungewelt.de). Über unsere Internetseiten können Einzelhändler, aber vor allem unsere Leserinnen und Leser Aktionspakete mit Plakaten, Aufklebern, jW-Tüten bestellen (www.jungewelt.de/aktion).
Ab nächster Woche wird es ernst, da startet unsere Aktion in Leipzig. Dort machen wir nicht nur mit Plakaten auf die jW aufmerksam, wir werden auf der Buchmesse selbst (Halle 5, F 302) und am Hauptbahnhof von Donnerstag bis Samstag Verteilaktionen durchführen. Unsere Leserinnen und Leser im Raum Leipzig bitten wir um Unterstützung: Machen Sie Freunde und Kollegen auf die Möglichkeit aufmerksam, die jW am Kiosk zu kaufen. Am kommenden Samstag wird bundesweit auf der Seite eins der junge Welt-Wochenendausgabe ein Gutschein aufgedruckt, mit dem bei allen Pressehändlern, die die jW im Angebot haben, gratis eine jW-Ausgabe von Montag bis Freitag eingetauscht werden kann. Da bitten wir natürlich nicht nur in Leipzig, sondern im ganzen Land um aktive Nutzung: Verschenken Sie den Coupon, werben Sie für unsere Zeitung! Aktionen folgen dann einige Tage später in Cottbus, Potsdam, Berlin, Dresden und Jena. Mal sehen, was wir da gemeinsam zustande bringen!
Aktionsbüro
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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