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Aus: Ausgabe vom 06.03.2013, Seite 4 / Inland

NPD scheitert vor Gericht

Karlsruhe. Die NPD ist mit dem Versuch gescheitert, sich gerichtlich eine Art Persilschein ausstellen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf jetzt einen entsprechenden Antrag der neofaschistischen Partei auf Feststellung ihrer Verfassungsmäßigkeit. Dafür sehe das Bundesverfassungsgerichtsgesetz gar kein Verfahren vor, betonte das Gericht in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluß. Die Partei wollte in Karlsruhe feststellen lassen, daß sie »nicht verfassungswidrig« im Sinne des Grundgesetzes sei. Das Verfassungsgericht verwarf zudem einen Hilfsantrag der NPD. Damit wollte die neofaschistische Partei feststellen lassen, daß Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung die parteibezogenen Rechte der NPD »durch die fortwährende Behauptung ihrer Verfassungswidrigkeit« verletzten. (dapd/jW)