Zum Inhalt der Seite

Neue Initiative gegen Bestechung

Berlin. Im Bundestag ist eine neue Initiative zum härteren Vorgehen gegen Abgeordnetenbestechung gestartet worden. Rechtsexperten aller Fraktionen legten am Freitag in Berlin einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Vorteilsnahme von Parlamentariern unter Strafe gestellt werden soll. Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes, der Länder oder der Kommunen für die Ausübung des Mandats als Gegenleistung einen Vorteil fordert, sich versprechen läßt oder annimmt soll demnach mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. In der bisherigen Regelung zur Abgeordnetenbestechung ist nur der Stimmenkauf bei Abgeordneten unter Strafe gestellt. Widerstand gegen schärfere Regeln hatte es zuletzt in der CDU/CSU gegeben. Befürchtet wird dort, die Tätigkeit der Parlamentarier könnte beeinträchtigt werden.

(AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 04.03.2013, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!