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Hamburg klagt gegen Betreuungsgeld

Hamburg. Das Bundesland Hamburg hat Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das Betreuungsgeldgesetz der schwarz-gelben Bundesregierung eingereicht. »Dem Bund fehlt es an der notwendigen Gesetzgebungskompetenz«, begründete Justiz- und Gleichstellungssenatorin Jana Schiedek (SPD) am Mittwoch den Gang nach Karlsruhe. Das von Bundespräsident Joachim Gauck mittlerweile auf den Weg gebrachte Gesetz sei »falsch« und halte »Frauen davon ab, nach der Geburt eines Kindes wieder ins Berufsleben einzusteigen«, erklärte sie. Das Betreuungsgeld soll nach den Plänen der Bundesregierung ab August an Eltern gezahlt werden, die ihre kleinen Kinder nicht in eine staatlich geförderte Kita geben. Vorgesehen ist eine Zahlung von zunächst 100 Euro, später 150 Euro im Monat. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 21.02.2013, Seite 4, Inland

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