-
08.02.2013
- → Ausland
Pussy-Riot-Beschwerde in Strasbourg
Moskau. Die drei verurteilten Mitglieder der Punkband Pussy Riot haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg Beschwerde gegen Rußland eingereicht. Sie werfen der Regierung vor, daß in ihrem Prozeß gegen Meinungsfreiheit, Menschenwürde, faire Verhandlungsbedingungen und das Folterverbot verstoßen wurde, wie die russische Tageszeitung Kommersant am Donnerstag berichtete. Wegen einer Protestaktion gegen Präsident Wladimir Putin in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale waren die drei im vergangenen Sommer zu jeweils zwei Jahren Haft verurteilt worden. In einem Berufungsprozeß im Oktober war einer Verurteilten die Strafe erlassen worden.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Ausland