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Aus: Ausgabe vom 15.01.2013, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Kompromiß über Arbeitsmarktreform

Paris. Nach dreimonatigen Verhandlungen haben sich französische Gewerkschaften und Unternehmer auf eine Reform des Arbeitsmarkts geeinigt. Wie beide Seiten am Freitag abend mitteilten, sieht der Kompromiß u.a. die Möglichkeit von Kurzarbeit in Krisenzeiten vor, aber auch von schnelleren Entlassungen. Die französische Regierung begrüßte die Vereinbarungen.

Die Einigung beinhaltet nach Angaben beider Seiten auch eine Art Strafsteuer für Unternehmen, wenn sie mit Kurzzeitverträgen unbefristete Verträge zu umgehen versuchen. Außerdem sollen weitere Beschäftigtenrechte gestärkt werden, so etwa Leistungen, die aus der Kranken- und Arbeitslosenversicherung stammen.

Dem Kompromiß wollen alle Unternehmerverbände zustimmen. Auch drei der fünf an den Gesprächen beteiligten Gewerkschaften stehen dahinter, was notwendig ist, damit die Vereinbarung Gültigkeit erhält. In dieser Woche soll sie von beiden Seiten formal besiegelt werden. Ab März könnten dann das Kabinett und das Parlament darüber beraten, Ende Mai könnten die Neuregelungen in Kraft treten.

Präsident François Hollande bezeichnete die Vereinbarung als »Erfolg des sozialen Dialogs«. Er rief die Regierung auf, »unverzüglich« einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Auch Premierminister Jean-Marc Ayrault zeigte sich zufrieden und sprach von einer »Balance zwischen der von den Arbeitnehmern benötigten Sicherheit und der Anpassungsfähigkeit, die Unternehmen brauchen«.


Zufrieden äußerten sich auch die Chefs der Gewerkschaften CFTC und CFE-CGC.

Nicht eingebunden werden konnten letztlich die beiden wichtigen Gewerkschaften CGT und FO. »Dies ist ein schwarzer Tag für die Arbeitnehmerrechte«, kritisierte FO-Chef Stéphane Lardy die Vereinbarung.

Frankreich kämpft mit einer seit 19 Monaten ununterbrochen anwachsenden Arbeitslosigkeit. Derzeit sind mehr als 3,1 Millionen Menschen ohne Arbeit, was einer Quote von etwa zehn Prozent entspricht.

(AFP/jW)

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