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Aus: Ausgabe vom 05.01.2013, Seite 6 / Ausland

Wahlrechtsreform in Ungarn nichtig

Budapest. Ungarns Verfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Regierungskoalition von Ministerpräsident Viktor Orbán für nichtig erklärt. Die Richter kanzelten die neuen Regeln zur Stimmabgabe und einige andere Elemente des Ende November beschlossenen Gesetzes als unrechtmäßig ab, wie die BBC am Freitag berichtete. Kritiker hatten die Änderungen als undemokratisch bezeichnet und dahinter einen Versuch Orbáns vermutet, seinen Machterhalt abzusichern. Das ungarische Parlament hatte die Wahlrechtsreform gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet. Dafür stimmten die Koalition aus Orbáns Fidesz-Partei und den Christdemokraten sowie ein parteiloser Abgeordneter. Dem Gesetz nach sollten sich Wähler in Ungarn künftig alle vier Jahre für die Stimmabgabe registrieren lassen. Außerdem wurde Wahlwerbung eingeschränkt. (dapd/jW)

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