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Brutalstmögliche Aufklärung
Die weiteren Schritte betrafen dann insbesondere die Tageszeitung junge Welt. Denn die sprach nicht von einem »in Rede stehenden Beamten«, sondern nannte dessen Klarnamen: Topspion Lehmann. Mehrfach wurde nun die Berichterstattung der jungen Welt angegangen, von 2006 bis 2008 wurden Gerichte in Berlin, Köln und Hamburg bemüht, in der Regel über mehrere Instanzen und in der Regel ohne Erfolg. Obwohl als Kläger jedesmal Topspion Lehmann auftrat, lief sämtliche Korrespondenz über das BKA – und wurden sämtliche Rechnungen vom BKA beglichen. Wenn es darauf ankommt, ist das BKA und Herr Ziercke eben doch sehr engagiert. Al Masri bekam wenigstens im Dezember 2012 Schadensersatz zugesprochen, weil die mazedonischen Behörden bei seiner Auslieferung an US-Behörden dessen Grundrechte verletzt haben.
Der andere Herr an der Seite Zierckes ist Innenminister Hans-Peter Friedrich. Sein Ministerium sorgte dafür, daß die Tageszeitung junge Welt in diesen Jahren regelmäßig in den Verfassungsschutzberichten auftauchte. Als »bedeutendes Medium im linksextremistischen Bereich«. Weil sie »traditionskommunistisch« sei und die »Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft propagiere«. Die Toten der NSU-Nazis betrachtete man damals hingegen als »Dönermordopfer« der ausländischen Mafia. Wie dereinst der hessische Ministerpräsident versprechen heute beide Herren sowas ähnliches wie eine brutalstmögliche Aufklärung. Was schon bei Roland Koch nur hieß, daß exakt das zugegeben wird, was absolut nicht mehr geleugnet werden kann. Fragt noch irgend jemand, in wessen Interesse BKA und Verfassungsschutz wirken?
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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