Zum Inhalt der Seite

Rehabilitierung ­Homosexueller

Berlin. Der Bundesrat tritt für die Rehabilitierung homosexueller Männer ein, die in der BRD noch bis in die sechziger Jahre zu Haftstrafen verurteilt worden waren. Die Bundesregierung solle darlegen, wie die wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen Verurteilten rehabilitiert werden könnten, heißt es in einer am Freitag von der Länderkammer verabschiedeten Resolution.

In dem Text wurde darauf verwiesen, daß der von den Nazis verschärfte Paragraph, der homosexuelle Handlungen unter Strafe stellte, in der Bundesrepublik bis 1969 galt. In der Bundesrepublik wurden wegen des Paragraphen 175 bis zur Strafrechtsreform insgesamt 50000 Männer verurteilt. Seit Ende der 1950er Jahre wurde in der DDR Homosexualität unter Erwachsenen nicht mehr geahndet.

(AFP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 13.10.2012, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!