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Demoverbot war rechtswidrig

Berlin. Die Abriegelung des G-8-Gipfels in Heiligendamm 2007 war unverhältnismäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern festgestellt, indem es den Antrag des Polizeipräsidiums Rostock auf Zulassung zur Berufung gegen ein vorangegangenes Urteil abgelehnt hat. Das Urteil erging am 8. August 2012, die Begründung liegt seit Dienstag vor. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, stellte dazu fest: »Eines der größten Demoverbote der Bundesrepublik war rechtswidrig«. Beim G-8-Gipfel hatte die Polizeidirektion Rostock eine abgeriegelte Zone in einem 40 Quadratkilometer großen Areal rund um Heiligendamm errichtet. Damit sollten Blockaden verhindert werden. (jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.08.2012, Seite 4, Inland

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