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Becker legt Revision ein

Stuttgart. Die wegen Beihilfe zum Mord am damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu vier Jahren Haft verurteilte Ex-RAF-Angehörige Verena Becker hat Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart eingelegt. Dies teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Becker war am vergangenen Freitag für schuldig befunden worden, das RAF-Kommando bei dem tödlichen Anschlag auf Buback und zwei seiner Begleiter 1977 unterstützt zu haben. Zweieinhalb Jahre ihrer Strafe gelten wegen einer früheren Haft bereits als verbüßt. Eine Begründung der Revision lag dem Sprecher zufolge noch nicht vor.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.07.2012, Seite 2, Inland

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