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Keine Rente für ­polnische Naziopfer

Kassel. Polnische Naziopfer bekommen für ihre Arbeit im Ghetto grundsätzlich keine deutsche Rente. Das Bundessozialgericht in Kassel billigte am Dienstag den Ausschluß polnischer Staatsangehöriger von der sogenannten Ghetto-Rente. Nach einem Abkommen aus dem Jahr 1975 würden in Deutschland erworbene Rentenansprüche ausschließlich von der polnischen Rentenkasse berücksichtigt, erklärten die Kasseler Richter. Ausnahmen für Ghetto-Arbeit seien nicht vorgesehen. Geklagt hatte eine 81 Jahre alte Jüdin, die von 1940 bis 1943 im Warschauer Ghetto eingesperrt war und dort Kinderarbeit geleistet hatte.

(dapd/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.07.2012, Seite 2, Inland

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