11.07.2012 / Inland / Seite 2
Keine Rente für polnische Naziopfer
Kassel. Polnische Naziopfer bekommen für ihre Arbeit im Ghetto grundsätzlich keine deutsche Rente. Das Bundessozialgericht in Kassel billigte am Dienstag den Ausschluß polnischer Staatsangehöriger von der sogenannten Ghetto-Rente. Nach einem Abkommen aus dem Jahr 1975 würden in Deutschland erworbene Rentenansprüche ausschließlich von der polnischen Rentenkasse berücksichtigt, erklärten die Kasseler Richter. Ausnahmen für Ghetto-Arbeit seien nicht vorgesehen. Geklagt hatte eine 81 Jahre alte Jüdin, die von 1940 bis 1943 im Warschauer Ghetto eingesperrt war und dort Kinderarbeit geleistet hatte.
(dapd/jW)
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