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16.05.2012
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Uni-Bremen verstößt gegen Zivilklausel
Bremen. Die Universität Bremen hat gegen ihre Zivilklausel verstoßen, indem sie zwischen 2003 und 2006 auch für militärische Zwecke geforscht hat. Das hat der Sprecher der Universität, Eberhard Scholz, am Dienstag bekanntgegeben. Die Bildungseinrichtung soll einen Forschungsauftrag zur Datenübertragung des Raumfahrtunternehmens OHB angenommen haben, ohne diesen vorher auf einen eventuellen Verstoß gegen die Klausel überprüft zu haben. OHB hatte den Auftrag, wie jetzt erklärt wurde, vom Verteidigungsministerium bekommen. Laut Radio Bremen ist es bei dem Projekt um die Übermittlung großer Datenmengen von »Tornado«-Kampfjets an Bodenstationen gegangen. Scholz bekräftigte jedoch, die Forschungsergebnisse könnten auch zivil genutzt werden, etwa für den Betrieb von ICE-Zügen.
Die Zivilklausel, eingeführt 1986 besagt, daß jede Beteiligung an Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung von der Universität verweigert wird. Die Verantwortlichen der Hochschule werden außerdem aufgefordert, Forschungsthemen und -mittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen könnten. Die SPD will nun eine gesetzliche Grundlage für die Zivilklausel durchsetzen. Deren Wissenschaftsexperte Elias Tsartilidis sagte, der Vorgang mache deutlich, daß eine Selbstverpflichtung alleine nicht ausreiche.
(dapd/jW)
Die Zivilklausel, eingeführt 1986 besagt, daß jede Beteiligung an Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung bzw. Zielsetzung von der Universität verweigert wird. Die Verantwortlichen der Hochschule werden außerdem aufgefordert, Forschungsthemen und -mittel abzulehnen, die Rüstungszwecken dienen könnten. Die SPD will nun eine gesetzliche Grundlage für die Zivilklausel durchsetzen. Deren Wissenschaftsexperte Elias Tsartilidis sagte, der Vorgang mache deutlich, daß eine Selbstverpflichtung alleine nicht ausreiche.
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